Tennisschläger Jugend – mitwachsend by myRacket
- Wächst mit: Bei Entwicklungsschritten passen wir denselben Schläger an, statt dass du einen neuen kaufst
- Die Lösung für die Übergangsphase: leichter und kürzer als ein Erwachsenenschläger, leistungsstark und schonend für Arm und Gelenke
- Persönliche Beratung bei Länge, Gewicht und Griffstärke – per WhatsApp, Telefon oder E-Mail
Versandfertig: 12. November 2026 – 26. November 2026
Kostenloser Versand ab 100 € (DE), ab 400 € (EU)
Details & Technik
Kinderschläger zu leicht, Erwachsenenmodell zu schwer? – Der Tennisschläger Jugend von myRacket ist der Vollcarbon-Schläger für die Übergangsphase: kürzer und leichter als ein Erwachsenenschläger, schonend für Arm und Gelenke – und er wächst mit deinem Kind mit.
Passt zu dir, wenn …
- dein Kind dem 26-Zoll-Schläger entwachsen ist, ein Erwachsenenschläger aber noch zu schwer, zu lang oder im Griff zu dick wäre
- du nicht ständig neu kaufen, sondern den Schläger bei Entwicklungsschritten anpassen lassen willst
- dein Nachwuchstalent mehr Power, Kontrolle und Präzision braucht
Spielt dein Kind noch kleiner, sind unsere Kinderschläger in 23, 25 und 26 Zoll die bessere Wahl.
Technische Daten
- Rahmen: Vollcarbon
- Länge und Gewicht: 67,5 cm mit 255 g oder 68 cm mit 265 g
- Griffstärken: 95N (-L1), 98N (-L0.5), 101N (L0)
- Lieferzustand: mit oder ohne Besaitung bestellbar
- Designs: Phantom Black (matt), Polar White (matt), Flamingo Pink (glänzend), Carbon Black
Gut zu wissen
- Welche Variante? Unsere Empfehlung: 9 bis 12 Jahre 67,5 cm, 255 g, 95N; 12 bis 14 Jahre 68 cm, 265 g, 98N.
- Mitwachsen: Mit dem Jugend-Service-Paket passen wir Länge, Gewicht, Griffstärke, Schwunggewicht und Balance an – inklusive Reinigung, neuer Ösenbänder und neuem Griffband.
- Unsicher? Wir beraten dich persönlich per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Mehr zum Konzept: Tennisschläger Jugend.
Schluss mit ständigem Schlägerwechsel – setz auf einen Schläger, der mit deinem Kind wächst!
Rückgabe & Widerruf
Für Serienprodukte gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Individuell nach deinen Vorgaben gefertigte Produkte sind davon nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgenommen. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.